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Familienangelegenheiten
- Ehe und Partnerschaft
- Geburt und Namensgebung
- Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern (§ 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz)
- Leihmutterschaft in Indien
- Scheidung und Unterhalt
- Hinweise für deutsche Eltern, die ein indisches Kind adoptieren möchten
Ehe und Partnerschaft
Deutsch- indische Eheschließungen
Eheschließung in Deutschland - indisches Ehefähigkeitszeugnis
In Deutschland werden Ehen ausschließlich beim Standesamt geschlossen. Beide Verlobten müssen dafür u.a. ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatlandes vorlegen.
Geburt und Namensgebung
Ihr Kind soll in Indien zur Welt kommen oder ist bereits in Indien geboren worden? Lesen Sie hier, wie es einen deutschen Pass und auch eine deutsche Geburtsurkunde erhalten kann.
Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern (§ 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz)
Kinder, die bereits bei ihrer Geburt im Ausland eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben und deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben / hat, erwerben nur dann durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern vor dem ersten Geburtstag des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen.
Leihmutterschaft in Indien
Die Leihmutterschaft ist sowohl nach dem Embryonenschutzgesetz als auch nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Scheidung und Unterhalt
Nicht jede Ehe hält auf Lebenszeit. Falls Sie im Ausland leben, gilt trotz Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit für eine Scheidung nicht automatisch deutsches Recht. Seit dem 21. Juni 2012 gilt in Deutschland die EU-Verordnung „Rom III“, nach der sich das auf Scheidungen anwendbare Recht teilweise neu bestimmt.
Hinweise für deutsche Eltern, die ein indisches Kind adoptieren möchten
Bevor Sie den Entschluss fassen, ein indisches Kind zu adoptieren, sollten Sie sich unbedingt bei den beiden unten genannten Institutionen ausführlich informieren:
in Deutschland: | |
Bundeszentrale für Auslandsadoption Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn |
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