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Deutsch- indische Eheschließungen

Artikel

Hier erfahren Sie, wie Sie ein indisches Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in Deutschland erhalten und was Sie bei Eheschließungen in Indien beachten müssen.

Eheschließung in Deutschland - indisches Ehefähigkeitszeugnis

In Deutschland werden Ehen ausschließlich beim Standesamt geschlossen. Beide Verlobten müssen dafür u.a. ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatlandes vorlegen.

Für indische Staatsangehörige bieten die maßgeblichen indischen Rechtsvorschriften jedoch keine formelle Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Der indische Special Marriage Act von 1954, der die einschlägige Rechtsnorm für alle Eheschließungen bildet, die nicht zwischen rein hinduistischen, rein muslimischen oder rein christlichen Glaubensangehörigen indischer Staatsangehörigkeit geschlossen werden, listet zwar in Chapter II, Sec. 4. diejenigen Anforderungen auf, die eine heiratswillige Person erfüllen muss. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, obliegt dabei entweder dem zuständigen indischen Standesamt (Registrar of Marriages) oder dem zuständigen Amtsgericht (Magistrate). Nicht alle indischen Bundesstaaten stellen jedoch ein solches Zertifikat aus. Es basiert auch nicht wie in Deutschland auf personenstandlichen Registern. Bitte fragen Sie daher immer im Einzelfall bei Ihrem zuständigen Standesamt nach, welche Dokumente Sie vorlegen müssen. Ggf. ist ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen.

Diese Angaben beruhen auf unseren bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

Eheschließung in Indien

In den deutschen Auslandsvertretungen können Sie keine Ehen mehr schließen.

In Indien nach indischem Recht geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn sie alle rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Heimatlands der Verlobten erfüllen (z.B. Mindesaltersvorgaben).

In Indien können Sie einerseits zivilrechtlich und andererseits nach verschiedenen religiösen Traditionen heiraten:

  • nach 'Hindu Marriage Act' im Tempel, wenn beide Verlobten Zeitpunkt der Eheschließung Hindus sind,
  • nach 'Christian Marriage Act' in der Kirche, wenn mindesten einer der Verlobten Christ ist und der andere Verlobte kein Hindu i.S.d. Hindu Marriage Act ist,
  • nach 'muslimischer Tradition' in der Moschee, wenn beide Verlobten Muslime sind,
  • nach 'Special Marriage Act' im Zivilstandesamt, für alle anderen Konstellationen.

Bitte kontaktieren Sie die zuständigen indischen Behörden zur Frage nach den für Ihre Hochzeit notwendigen Dokumenten und Procedere.

Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Religionszugehörigkeit der Verlobten in bestimmten Fällen dazu führt, dass eine religiöse Eheschließungszeremonie unwirksam bleibt. Eine zivilrechtliche Heirat nach Special Marriage Act (Section 13 Special Marriage Act) führt dagegen grundsätzlich zu einer wirksamen Eheschließung, wenn die persönlichen Eheschließungsvoraussetzungen bei beiden Verlobten vorliegen. Die Registrierung einer zuvor erfolgten unwirksamen religiösen Eheschließung beim Standesamt nach Special Marriage Act (Section 16 Special Marriage Act) führt nicht zur nachträglichen Wirksamkeit der Ehe.

Sie werden ggf. gebeten werden, ein sog. „No objection certificate - NOC“, ausgestellt durch die deutsche Auslandsvertretung, vorzulegen. Dieses Dokument, das Ihre Ehefähigkeit und das Einverständnis der Auslandsvertretung zu Ihrer Hochzeit bestätigt, können Sie für eine Konsulargebühr von 34,07 € (zahlbar in indischen Rupien) erhalten. Voraussetzung dafür ist allerdings die Vorlage eines --aktuellen deutschen Ehefähigkeitszeugnisses--, welches Sie beim zuständigen Standesamt in Deutschland beantragen und uns zusammen mit Ihrem Reisepass vorlegen müssen. Das NOC stellen wir Ihnen sofort aus.

Lassen Sie Ihre Eheschließung in jedem Fall beim zuständigen indischen Standesamt (Registrar) registrieren und darüber eine förmliche Heiratsurkunde mit Registernummer ausstellen.

Die Botschaft empfiehlt auch, Ihre indische Hochzeit bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt beurkunden zu lassen. So erhalten Sie auch eine deutsche Eheurkunde. Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung für weitere Informationen.

Ergänzende Informationen finden Sie in dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes „Deutsche heiraten in Indien“: Merkblatt „Deutsche heiraten in Indien

Die Angaben beruhen auf unseren bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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