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Bundestagswahl 2025 - Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs des Auswärtigen Amts für Deutsche im Amtsbezirk Karnataka und Kerala

14.01.2025 - Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aufgrund der verkürzten Fristen bestehen für Deutsche im Ausland jedoch besondere Herausforderungen. Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Generalkonsulat Bangalore den amtlichen Kurierweg für Deutsche in Karnataka und Kerala und setzt Sonderkuriere ein.

1. Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland

Briefwahlunterlagen, die an die Kurierstelle des Auswärtigen Amts gesendet werden, müssen von den Wahlberechtigten vor Ort im Generalkonsulat Bangalore abgeholt werden. Wenn Sie über das Eintreffen Ihrer Briefwahlunterlagen informiert werden möchten, müssen Sie dem Generalkonsulat vorab per E-Mail ✉ Ihre Kontaktdaten mitteilen.

2. Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen nach Deutschland

Wer den Rücktransport der Briefwahlunterlagen über den Kurierweg des Generalkonsulats nutzen möchte, muss diese bis spätestens 17. Februar 2025, 16:00 Uhr, beim Generalkonsulat in Bangalore abgeben.

Bitte beachten Sie:

Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der gewöhnliche Postweg oder kommerzielle Expressdienste. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten.Bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet. Bei der Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs erklären Sie sich mit diesem Haftungsausschluss einverstanden.

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