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Bundestagswahl 2025 - Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs des Auswärtigen Amts für Deutsche im Amtsbezirk Karnataka und Kerala

03.02.2025 - Artikel

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Aufgrund der verkürzten Fristen bestehen für Deutsche im Ausland dabei besondere Herausforderungen. Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich übermittelt werden und wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Generalkonsulat Bangalore den amtlichen Kurierweg für wahlberechtige deutsche Staatsangehörige in Karnataka und Kerala und setzt Sonderkuriere ein. Für den Fall, dass Sie den Kurierweg des Auswärtigen Amts zur Versendung Ihrer Briefwahlunterlagen nutzen möchten, lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen.

1. Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland

Damit Ihre Briefwahlunterlagen in Bangalore ankommen, müssen Sie sich mit Ihrem Wahlamt in Deutschland in Verbindung setzen. Diesem teilen Sie mit, dass Ihre Briefwahlunterlagen an das Auswärtige Amt in Berlin an folgende Adresse zu versenden sind:

Auswärtiges Amt
Für Generalkonsulat Bangalore
Kurstraße 36
10117 Berlin

Die Wahlunterlagen müssen vom Wahlamt außerdem in der Art und Weise geschickt werden, dass sie sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag sollte durch die Wahlämter verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit der genannten Adressierung und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert versendet werden.

Wenn Sie Ihr Wahlamt gebeten haben, die Briefwahlunterlagen an das Auswärtigen Amt zu versenden, dann teilen Sie bitte dem Generalkonsulat Bangalore per E-Mail ✉ Ihre Kontaktdaten mit, damit wir Sie über das Eintreffen Ihrer Briefwahlunterlagen umgehend informieren können. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen nach dem Eintreffen am Generalkonsulat in Bangalore jederzeit während der Öffnungszeiten entgegennehmen.

2. Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen nach Deutschland

Briefwahlunterlagen können während der Öffnungszeiten des Generalkonsulates Bangalore jederzeit, spätestens jedoch bis zum 17. Februar 2025, 16:00 Uhr, abgegeben werden, um ein rechtzeitiges Eintreffen bei den Wahlämtern in Deutschland sicherzustellen.

3. Zusätzliches Angebot für deutsche Staatsangehörige in Kerala

Für deutsche Staatsangehörige, die sich in Kerala aufhalten, bieten wir für die Versendung der Briefwahlunterlagen zusätzlich die Möglichkeit, in Verbindung mit dem Kurierweg des Generalkonsulats Bangalore Briefwahlunterlagen über unseren Honorarkonsul Herrn Syed Ibrahim in Trivandrum zu übermitteln. Auch diese Briefwahlunterlagen sind an das Generalkonsulat Bangalore zu adressieren. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 15. Februar 2025 beim Generalkonsulat in Bangalore eingegangen sein. Unterlagen, die später eintreffen, können nicht mehr nach Trivandrum weitergeleitet werden.

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie am Sonntag, den 16. Februar 2025, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Büro von Herrn Ibrahim (Adresse: D9, Jawahar Nagar, Trivandrum - 695003) entgegennehmen und umgehend wieder für den Rücktransport nach Bangalore abgeben.

Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, registrieren Sie sich bitte per E-Mail ✉.

Ohne vorherige Registrierung ist eine Weiterleitung der Briefwahlunterlagen vom Generalkonsulat Bangalore nach Trivandrum nicht möglich!

Bitte beachten Sie:

Der Kurierweg des Auswärtigen Amts ist nicht zwangsläufig schneller als Expressdienste kommerzieller Anbieter. Die Entscheidung zur Mitbenutzung liegt bei der/dem Wahlberechtigten. Die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ist ausgeschlossen. Hiermit erklären Sie sich bei Inanspruchnahme einverstanden. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.

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