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Weitere Informationen zur Wahlteilnahme aus dem Ausland

15.01.2025 - Artikel

Zur anstehenden Wahl des Deutschen Bundestages bieten die deutschen Auslandsvertretungen in Indien allen Wahlberechtigten in Indien und Bhutan für die Übermittlung der Briefwahlunterlagen die Mitbenutzung des diplomatischen Kuriers an.

Zur anstehenden Wahl des Deutschen Bundestages bieten die deutschen Auslandsvertretungen in Indien allen Wahlberechtigten in Indien und Bhutan für die Übermittlung der Briefwahlunterlagen die Mitbenutzung des diplomatischen Kuriers an. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Die Wahlberechtigten müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Denn wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html ).

  2. Sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und möchten von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, melden Sie bitte anschließend Ihr Interesse an der Briefwahl und Nutzung des diplomatischen Kurierwegs bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Indien per Mail an. Bitte benutzen Sie hierzu unser Kontaktformular über folgenden Link: Kontakt zu unseren Vertretungen - Auswärtiges Amt Hinterlegen Sie dabei Ihre Erreichbarkeit per Mail und Telefon, damit die Botschaft bzw. das Generalkonsulat sich mit Ihnen zur Abstimmung der Übermittlung der Briefwahlunterlagen in Verbindung setzen kann.

Das Verfahren ist in diesem Fall wie folgt:

Die Wahlämter versenden die Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland ab dem 04. Februar 2025.

Die Wahlunterlagen befinden sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des oder der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird durch die Wahlämter in einem weiteren Briefumschlag und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert an die Adresse derjenigen deutschen Auslandsvertretung in Indien versendet, die für Sie am günstigsten gelegen ist:

Auswärtiges Amt
für Botschaft New Delhi (oder alternativ Generalkonsulat Bangalore, Generalkonsulat
Chennai, Generalkonsulat Kalkutta, Generalkonsulat Mumbai)
Kurstraße 36
10117 Berlin.

Teilen Sie daher dem für Sie in Deutschland zuständigen Wahlamt unbedingt mit, an welche der in Indien existierenden deutschen Auslandsvertretungen das Wahlamt die Unterlagen adressieren soll. Dort würden Sie dann die Briefwahlunterlagen persönlich abholen können.

3. Obwohl die Briefwahlunterlagen ab dem 04. Februar 2025 von den Wahlämtern verschickt werden können, haben einige Landeswahlleiter bereits mitgeteilt, mit einem deutlich späteren Versand zu rechnen. Unabhängig davon, wann die Wahlämter die Briefwahlunterlagen versenden, werden Sie unmittelbar nach ihrem Eingang in Indien hierüber von der jeweiligen Auslandsvertretung informiert.

4. Die Wahlunterlagen müssen dann bis spätestens 17. Februar 2025 wieder in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat vorliegen, damit die Wahlbriefe fristgerecht weitergeleitet werden können. Auf diese sehr kurze Frist wird ausdrücklich hingewiesen! Ferner wird dringend empfohlen, die Wahlunterlagen unmittelbar nach Abholung in der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat sogleich vor Ort auszufüllen und wieder ausgefüllt abzugeben. Es bleibt Ihnen selbstverständlich unbenommen, ggfls. auch andere Möglichkeiten des Rückversands der Briefwahlunterlagen zu nutzen, wie z.B. über in diesem Zeitraum persönlich nach Deutschland reisende Bekannte oder auch private Dienstleister. In jedem Fall müssen die Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, in den Wahlämtern vorliegen.

5. Ebenso bitten wir um Verständnis, dass das Auswärtige Amt bei der Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangenen Wahlunterlagen übernimmt und dass eine Nachverfolgung solcher Briefe nicht möglich ist.



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