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Hinweise für Deutsche zur Bundestagswahl 2025

Artikel

Achtung – wichtige Fristen:

  • 2. Februar 2025: Letztmöglicher Eingang des Antrags auf Eintragung im Wählerverzeichnis bei Ihrem Wahlamt in Deutschland
  • 17. Februar 2025: Letztmöglicher Eingang Ihrer ausgefüllten Wahlunterlagen am Deutschen Generalkonsulat Kalkutta zur Versendung nach Deutschland

Eintragung ins Wählerverzeichnis:

Zur Teilnahme an der Wahl müssen Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie beim Wahlamt der zuständigen Gemeinde in Deutschland die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Der Antrag muss spätestens am 2. Februar 2025 bei der Gemeinde eingehen.

Eine wichtige Neuerung bei dieser Bundestagswahl, um Ihnen die Wahlteilnahme zu erleichtern: Wenn Sie in den letzten 25 Jahren für mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gemeldet und mindestens 14 Jahre alt waren, können Sie den Antrag auch per E-Mail stellen! Weitere Informationen dazu und die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.

Wenn Sie noch bei einer deutschen Gemeinde gemeldet sind, werden Sie automatisch in deren Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können in diesem Fall bei Ihrem Wahlamt die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen, die Sie sich auch an eine ausländische Adresse senden lassen können.

Mitbenutzung des diplomatischen Kuriers:

Um Ihnen trotz der kurzen Fristen eine Teilnahme an der Bundestagswahl zu ermöglichen, haben die deutschen Auslandsvertretungen in Indien entschieden, dass den Wahlberechtigten sowohl für die Zu- als auch für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen die Mitbenutzung des diplomatischen Kuriers ermöglicht wird. Das bedeutet, dass das Auswärtige Amt den Versand zwischen der Kurierstelle in Berlin und dem Generalkonsulat Kalkutta bzw. umgekehrt übernimmt. Der Versand von Wahlunterlagen innerhalb Deutschlands (zwischen den Wahlämtern und der Kurierstelle in Berlin und umgekehrt) erfolgt durch die Deutsche Post.

Wenn Sie den Kurierweg mitbenutzen möchten, werden Sie gebeten, sich mit dem Deutschen Generalkonsulat Kalkutta in Verbindung zu setzen. Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an rk-10@kalk.diplo.de mit dem Betreff „Briefwahl“. Geben Sie dabei an, ob Sie den Kurier für die Zusendung, die Rücksendung oder beides nutzen möchten. Geben Sie außerdem Ihre Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon an, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen von einer bevollmächtigten Person abholen lassen möchten, geben Sie bitte auch deren Name und Reisepass- oder Ausweisnummer an.

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen nutzen alle Möglichkeiten der Beschleunigung, beispielsweise durch den Einsatz von Sonderkurieren, und arbeiten mit externen Dienstleistern und der Deutschen Post zusammen. Wir bemühen uns, Sie so gut wie möglich bei Ihrer Briefwahl zu unterstützen!

Dennoch kann bei der Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs keine Gewähr oder Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernommen werden! Bitte beachten Sie, dass auch eine Nachverfolgung der Briefe nicht möglich ist.

Zusendung der Wahlunterlagen (von Deutschland nach Indien) mit amtlichem Kurier:

Sie können sich Ihre Wahlunterlagen von Ihrem deutschen Wahlamt über den amtlichen Kurierweg an das Deutsche Generalkonsulat Kalkutta übersenden lassen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen Sie ihr Wahlamt unbedingt hierauf hinweisen. Das Verfahren ist in diesem Fall wie folgt:
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt
für Generalkonsulat Kalkutta
Kurstraße 36
10117 Berlin

Bitte beachten Sie die sehr kurzen Fristen: Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird erst ab dem 4. Februar 2025 erfolgen. Einige Landeswahlleiter haben bereits mitgeteilt, mit einem deutlich späteren Versand zu rechnen, z.B. erst ab dem 10. Februar.

Sie müssen die Wahlunterlagen am Generalkonsulat abholen. Bitte legen Sie bei der Abholung Ihren deutschen Reisepass vor.

Wir informieren Sie unmittelbar nach Eingang Ihrer Wahlunterlagen bei uns per E-Mail. Prüfen Sie daher unbedingt regelmäßig Ihren E-Mail-Eingang!

Sie können auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Diese muss eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des deutschen Reisepasses des Empfängers der Unterlagen sowie den eigenen Reisepass mit sich führen. In der Vollmacht müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Passnummer sowohl des Empfängers der Briefwahlunterlagen als auch der bevollmächtigten Person enthalten sein.

Die Nutzung des diplomatischen Kuriers ist nicht verpflichtend – Sie können sich Ihre Unterlagen von Ihrem deutschen Wahlamt auch direkt per Post an Ihre indische Adresse senden lassen. Beachten Sie aber, dass die Nutzung des amtlichen Kurierwegs schneller sein kann als die Versendung per Post.


Rücksendung der Wahlunterlagen (von Indien nach Deutschland) mit amtlichem Kurier:

Damit die Wahlbriefe fristgerecht nach Deutschland weitergeleitet werden können, müssen die Wahlunterlagen spätestens am 17. Februar 2025 wieder am Generalkonsulat vorliegen.

In vielen Fällen werden Ihnen nur wenige Tage – im Extremfall sogar nur Stunden – Zeit bleiben, um Ihre Wahlunterlagen am Generalkonsulat abzuholen, auszufüllen und wieder abzugeben. Seien Sie darauf vorbereitet, kurzfristig nach Kalkutta zu kommen!

Wir empfehlen Ihnen aufgrund der kurzen Fristen, die Wahlunterlagen unmittelbar nach Abholung am Generalkonsulat vor Ort auszufüllen und direkt wieder ausgefüllt abzugeben.

Das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen und das Abgeben am Generalkonsulat müssen Sie persönlich vornehmen – eine Bevollmächtigung ist hier nicht möglich!

Verschließen Sie vor Abgabe den Umschlag sorgfältig und prüfen Sie die Richtigkeit der Zieladresse Ihres Wahlamtes.

Auch für die Rücksendung ist es nicht verpflichtend, den diplomatischen Kurier zu nutzen. Prüfen Sie auch andere – ggf. schnellere – Möglichkeiten, wie z.B. in diesem Zeitraum persönlich nach Deutschland reisende Bekannte, denen Sie Ihre Wahlunterlagen mitgeben können, oder auch private Kurierdienste. In jedem Fall müssen die Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei dem für Sie zuständigen Wahlamt in Deutschland eingegangen sein.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne über unser Kontaktformular unter https://india.diplo.de/in-de/ueber-uns/kalkutta/kontakt-formular-gk3.

Kalkutta, 08.01.2025 – zuletzt aktualisiert am 23.01.2025

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Kalkutta

Öffnungszeiten der Konsularabteilung: Montag – Donnerstag 9 – 15 Uhr, Freitag 9 – 12 Uhr

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