Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Erwachsene und verheiratete Minderjährige
Unverändert gültig seit März 2021
Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses oder
Personalausweises für Erwachsene und verheiratete
Minderjährige
1. Allgemeine Informationen zum Reisepass
Reisepässe werden seit dem 1. November 2007 mit einem Chip ausgestattet, auf dem das Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert werden. Mit Wirksamkeit vom 01.März 2017 wurden das Äußere und einige Sicherheitsmerkmale des biometrischen Reisepasses verändert. Alte Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Für Antragsteller über 24 Jahre ist der Reisepass 10 Jahre gültig; für Antragsteller unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.
2. Allgemeine Informationen zum Personalausweis
Seit dem 1. Januar 2013 ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten
Auslandsvertretungen für Personalausweisangelegenheiten im Ausland zuständig. In Indien können Sie bei der Botschaft in Neu-Delhi und den Generalkonsulaten in Bangalore, Chennai und Mumbai einen neuen elektronischen Personalausweis beantragen oder Datenänderungen an Ihrem bereits vorhandenen elektronischen Personalausweis vornehmen lassen. Antragsteller aus dem Amtsbezirk des Generalkonsulats Kalkutta können sich an die Botschaft in Neu-Delhi wenden.
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Bei Antragstellung muss eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie Ihre Fingerabdrücke nicht in den Personalausweis aufnehmen lassen. Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf
der Website des Bundesinnenministeriums verfügbar.
Verfahren bei Abholung des Personalausweises:
Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der eine Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Der PIN-Brief wird ebenso wie der Personalausweis selbst an die Personalausweisstelle der Auslandsvertretung versandt, wo er vom Ausweisinhaber persönlich abgeholt werden muss. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig, ebenso wie eine postalische Weiterleitung durch die Auslandsvertretung. Bitte bringen Sie zur Abholung ein gültiges Ausweisdokument (bisheriger Personalausweis oder Reisepass) mit. Für Rückfragen steht Ihnen die für Sie zuständige Auslandsvertretung gerne zur Verfügung.
3. Zuständige Pass- und Personalausweisbehörde
Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist diejenige deutsche Auslandsvertretung
(Konsularabteilung der Botschaft oder eines Generalkonsulats), in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. Die Beantragung von Ausweisdokumenten bei einem der deutschen Honorarkonsuln in Indien ist nicht möglich.
4. Persönliche Vorsprache/ Antragsberechtigung
Ein Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis kann nur persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden.
Nur volljährige Personen sind zu eigenständigen Beantragung eines Reisepasses berechtigt. Ein Personalausweis kann ab dem 16. Lebensjahr eigenständig beantragt werden. Siehe Merkblatt zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige.
5. Vorzulegende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind im Original oder amtlich beglaubigter Kopie persönlich durch den Antragsteller/die Antragstellerin vorzulegen:
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular im Original
2 biometrische Passfotos (3,5 x 4,5cm; nicht älter als 6 Monate; siehe Hinweis)
Geburtsurkunde
alter Reisepass mit indischem Visum / OCI-Karte (entfällt bei Erstantrag)
ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis der
deutschen Staatsangehörigkeit
Wohnsitznachweis im Amtsbezirk der Auslandsvertretung (im alten Reisepass, ggf.
Mietvertrag, Stromrechnung o.Ä.)
Ggf. Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz im Original
Nachweis der Namensführung (z.B. im alten Reisepass, in deutscher Geburts- oder
Heiratsurkunde; möglicherweise ist die Abgabe einer Namenserklärung notwendig, was
zu zeitlicher Verzögerung der Ausstellung des Ausweisdokuments führen kann. Bitte
informieren Sie sich in diesem Fall vor Vorsprache auf unserer Webseite und / oder
lassen sich von der zuständigen Auslandsvertretung beraten)
Promotionsurkunde, falls Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird (indische
Doktortitel sind grundsätzlich nicht automatisch eintragungsfähig)
auf Nachfrage: Militär-, Reservisten- oder Freistellungsausweis (bei Doppelstaatern,
altersunabhängig)
Gebühr in bar (indische Rupien) oder mit internationaler Kreditkarte (Visa/ Mastercard)
Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, muss ein Unzuständigkeitsaufschlag berechnet und vor Passausstellung die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde in Deutschland eingeholt werden (1-2 Tage).
Bei Vorlage unvollständiger Unterlagen kann die Antragsannahme verweigert werden. Im
Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente notwendig sein.
Sollten Sie das erste Mal einen deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen, kann eine vertrauensanwaltliche Prüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit Ihrer indischen Urkunden erforderlich sein, da die Voraussetzungen für die Legalisation und Anerkennung der Apostille im Falle indischer Urkunden nicht gegeben sind. Diese Überprüfung ist für den/die Antragsteller kostenpflichtig. Weitere Informationen zum Prüfverfahren und Höhe der Auslagen können Sie hier nachlesen.
6. Bearbeitungszeit
Biometrische Reisepässe und Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Deutschland produziert. Die Bearbeitungszeit inklusive Postlaufzeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen, kann im Einzelfall, insbesondere bei einer notwendigen
Urkundenüberprüfung, länger dauern. Im Expressverfahren wird der Passantrag in der
Bundesdruckerei bevorzugt bearbeitet und mit dem nächstmöglichen diplomatischen Kurier an die Auslandsvertretung geschickt.
Falls Sie dringend reisen müssen, können Sie alternativ auch einen vorläufigen Reisepass
beantragen. Dieser ist ein Jahr gültig und wird in der Auslandsvertretung selbst hergestellt. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass im vorläufigen Reisepass keine biometrischen Daten gespeichert werden und somit in einigen Ländern (z.B. USA) andere Einreisebestimmungen gegenüber dem biometrischen Reisepass gelten können.
Sobald das beantragte Ausweisdokument abholbereit ist, erhalten Sie von der
Auslandsvertretung eine entsprechende Benachrichtigung. Sie können das Dokument sodann während der Öffnungszeiten persönlich abholen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin und bringen Sie ggf. Ihren bisherigen Reisepass mit, den Sie auf Wunsch nach Entwertung wieder zurückerhalten können. Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
Als PDF herunterladen.