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Geburt eines Kinds in Indien – Pass und Geburtsurkunde
Ihr Kind soll in Indien zur Welt kommen oder ist bereits in Indien geboren worden? Lesen Sie hier, wie es einen deutschen Pass und auch eine deutsche Geburtsurkunde erhalten kann.
Wenn Ihr deutsches Kind in Indien geboren worden ist oder hier auf die Welt kommen wird, kann es von der zuständigen Auslandsvertretung einen deutschen Pass erhalten. Bitte lesen Sie dazu auch das Merkblatt zu Passanträgen.
Sie können für Ihr Kind neben der indischen auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen, ausgestellt vom zuständigen deutschen Standesamt. Den dazu notwendigen Antrag auf Beurkundung der Geburt finden Sie weiter unten, ebenso wie ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum Verfahren. Die Unterschrift/en des/der Sorgeberechtigten müssen persönlich vor dem Konsularbeamten geleistet und von ihm förmlich beglaubigt werden, wofür eine Gebühr 56,43 Euro ohne Namenserklärung, bzw. 79,57 Euro mit Namenserklärung (zahlbar in Rupien zum Tageskurs) zu entrichten ist. Sollte sich ein/e Sorgeberechtigte/r in Deutschland befinden, so muss seine/ihre Unterschrift notariell beurkundet werden und bei Beantragung der Beurkundung der Geburt im Original von dem antragstellenden Elternteil vorgelegt werden.
Zusätzlich fallen Gebühren für die Beglaubigung der Kopien Ihrer Urkunden für das Standesamt an, in der Regel nicht mehr als 10 Euro. Bitte beachten Sie, dass fremdsprachige Urkunden mit einer deutschen Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer versehen sein müssen. Urkunden, die im Original in Englisch ausgestellt wurden, können ggf. akzeptiert werden, Übersetzungen in die englische Sprache jedoch nicht. Das deutsche Standesamt registriert daraufhin die Geburt und stellt nach Wunsch eine oder mehrere Geburtsurkunden aus. Das Kind muss ebenfalls persönlich in der Auslandsvertretung erscheinen.
Wenn Sie keine Ausstellung einer Geburtsurkunde wünschen, kann gegebenenfalls eine Namenserklärung für Ihr Kind notwendig sein. Es gelten die obigen Ausführungen zur Unterschriftsbeglaubigung (79,57 Euro) und Kopiebeglaubigung sowie zur Beibringung von deutschen Übersetzungen der fremdsprachigen Urkunden.
Ausländische Personenstandsurkunden bedürfen in der Regel einer Apostille oder einer Legalisation, damit sie für deutschen Rechtsbereich und in der deutschen Auslandsvertretung anerkannt werden können. Im Falle indischer Urkunden kann es ggfs. zu einer kostenpflichtigen vertrauensanwaltlichen Urkundenüberprüfung kommen. Bitte lesen Sie hier mehr.
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen:
Merkblatt Geburtsanzeige
Antrag auf Beurkundung der Geburt
Erklärung zur Namensführung minderjähriger Kinder