Anzahl gefundener Suchergebnisse:Keine passenden Schlagwörter gefunden. Bitte tippen Sie Ihr Suchwort komplett ein.
Navigation
Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsches Generalkonsulat Bangalore
Herzlich Willkommen auf der Webseite des Deutschen Generalkonsulats Bangalore!
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats besteht aus den indischen Unionsstaaten Karnataka und Kerala.
Generalkonsul Achim Burkart
Seit ich 2020 nach Bangalore gekommen bin, erlebe die beiden faszinierenden südindischen Bundesstaaten Karnataka und Kerala als aufstrebende und dynamische Region voller Geschäftsideen, Kreativität, kultureller Vielfalt und wundervoller Menschen.
Generalkonsul Achim Burkart
Adresse und Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Visaanfragen: +91 80 455 60 111 (14:00 bis 15:30 MO bis DO)
Bezeichnung
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Generalkonsul Achim Burkart
Ort
Bangalore
Adresse
2nd & 3rd Floor, „Cash Pharmacy Building“, Corner St. Marks & Residency Road, Bangalore 560025.
Barrierefreiheit: Gebäude ist mit Einschränkungen barrierefrei
Hinweis zum barrierefreien Zugang
Notfallnummer:
In dringenden Notfällen außerhalb der Dienstzeiten (16:30 bis 22:00. Am Wochenende und an Feiertagen von 9:00 bis 22:00) erreichen Sie das Generalkonsulat - auch per SMS - über den Bereitschaftsdienst unter +91-966 357 11 14
Diese Nummer steht nur für Notfälle deutscher Staatsangehöriger zur Verfügung! Visaanfragen stellen keine Notfälle dar.
Hinweis: Der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Indien beträgt während der Sommerzeit +3½ und während der Winterzeit +4 ½ Stunden.
Informationen zu Reisen und Covid-19-Einschränkungen
Aktuelles
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
Epidemiologische Lage
Indien ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen Passagiere nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis und der COVID-Impfnachweis als PDF-Dateien hochzuladen sind. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu“ ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Seit dem 03.03.2022 gilt kein Land mehr als Hochrisikogebiet. Aus diesem Grund entfällt auch die Quarantänepflicht bei Einreise sowie die digitale Einreiseanmeldung, unabhängig davon, in welchem Land sich vorher aufgehalten wurde. Die Covid-Nachweispflicht bei Einreise gilt ab sofort erst für Kinder ab zwölf Jahren (vorher sechs). Es bestehen weiterhin pandemiebedingte Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten, worunter auch Indien fällt. Eine Einreise aus Indien ist daher weiterhin nur möglich bei wichtigem Reisegrund oder bei vollständiger Impfung.
Im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit zur Verhinderung des Ausbruchs von Corona Viren (COVID-19 Epidemie) müssen die Botschaft und die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland den Publikumsverkehr bis auf Weiteres einschränken.
Bitte kontaktieren Sie die für Sie zuständige Vertretung hinsichtlich der verfügbaren Dienstleistungen.