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Bescheinigungen, Beglaubigungen und Beurkundungen

21.05.2026 - Artikel

Hinweis: Die unten angegebenen Gebühren sind jeweils zum gültigen Wechselkurs der Auslandsvertretung in indischen Rupien in bar oder mit internationaler Kreditkarte zu bezahlen.

Bescheinigungen

Die Auslandsvertretungen können nur Bescheinigungen über Sachverhalte ausstellen, die ihnen amtlich bekannt sind.

Gebühren:

Bescheinigung auf Formular oder anhand einer Vorlage: 36,00 EUR

Bescheinigung unter Erstellung eines eigenen Textes: 75,00 EUR

Lebensbescheinigungen:

Die Auslandsvertretungen stellen bei persönlicher Vorsprache Lebensbescheinigungen aus. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Antrag sowie Ihren Reisepass oder einen anderen Lichtbildausweis mit.

Bestätigung für gesetzliche Rente oder Pension: gebührenfrei

Andere Zwecke: 36,00 EUR

Beglaubigung von Fotokopien

Die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original kann durch die Auslandsvertretungen beglaubigt werden, wenn dies für die Vorlage bei einer deutschen Stelle erforderlich ist.

Gebühren pro Dokument:

Botschaft New Delhi: 24,00 EUR

Generalkonsulate Chennai und Kalkutta: 23,97 EUR

Generalkonsulat Bangalore: 25,00 EUR

Generalkonsulat Mumbai: 24,59 EUR

Diese Gebühr umfasst das Kopieren der Originale, die Vorbereitung der Unterlagen und den Beglaubigungsvermerk, unabhängig von Seitenzahl oder Sprache.

Kopiebeglaubigungen für Studium, Arbeitssuche und Erwerbstätigkeit können auch über den externen Dienstleister VFS erfolgen (nur in den Amtsbezirken New Delhi, Chennai, Mumbai und Bangalore).

Informationen zur Terminbuchung finden Sie auf der Webseite von VFS.

Benötigte Unterlagen bei VFS:

  • Reisepass

  • Nachweis der Notwendigkeit der Beglaubigung (z. B. Schreiben einer deutschen Universität)

  • Originaldokumente

Für andere Zwecke wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Vertretung.

Hinweis: Beglaubigungen für indische Stellen sollten von einem indischen Notar vorgenommen werden. In Handelsangelegenheiten kann dies auch über die Deutsch-Indische Handelskammer erfolgen.

Beglaubigung von Unterschriften

Die Auslandsvertretungen bestätigen hierbei die Identität des/der Unterzeichnenden und die Echtheit seiner/ihrer Unterschrift. Dafür ist die persönliche Vorsprache des/der Unterzeichnenden und die Vorlage eines Reisepasses erforderlich.

Gebühren:

Standard: 60,00 EUR

Namensrechtliche Angelegenheiten: 85,00 EUR

Hinweis: Nach Änderungen des Geldwäschegesetzes dürfen Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen nicht mehr für Kontoeröffnungen, Kreditkartenanträge oder ähnliche Zwecke durchgeführt werden. Studenten, die ein Sperrkonto eröffnen möchten, unterliegen einer Sonderregelung.

Beurkundungen

Für Rechtsgeschäfte mit weitreichenden Folgen (z. B. Vaterschaftsanerkennung, Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, Eidesstattliche Versicherung über den Personenstand) ist die strengere Form einer Beurkundung vorgeschrieben; eine Unterschriftsbeglaubigung genügt nicht. Bitte nehmen Sie hierfür frühzeitig Kontakt mit dem Rechts- und Konsularreferat Ihrer zuständigen Auslandsvertretung auf, damit dieses die Beurkundung vorbereiten kann.

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