Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament

07.03.2024 - Artikel

Diese Wahlbekanntmachung des Deutschen Generalkonsulats Bangalore richtet sich an Deutsche im Amtsbezirk Karnataka und Kerala.


Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1.1 am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet)

oder

1.2 entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.

Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin verfügbar. Sie können auch bei

  • den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
  • der Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53929 Bonn, Germany;
  • den Kreis- und Stadtwahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland

angefordert werden.


Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs des Auswärtigen Amts für die Europawahl 2024 für Deutsche im Amtsbezirk Karnataka und Kerala


  1. Der Versand des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann nicht über den amtlichen Kurierweg abgewickelt werden. Bitte nutzen Sie hierfür den regulären lokalen Postversand.
  2. Der Versand der Briefwahlunterlagen (u.a. Stimmzettel) ins Ausland kann auf Wunsch über den amtlichen Kurierweg abgewickelt werden. Die Wahlämter versenden in diesem Fall die Briefwahlunterlagen an das Deutsche Generalkonsulat Bangalore. Wahlberechtigte müssen dies mit ihrem Wahlamt vereinbaren und sollten das Deutsche Generalkonsulat Bangalore vorab informieren und mitteilen, auf welche Weise sie über das Eintreffen der Wahlunterlagen unterrichtet werden wollen (per E-Mail ✉ mit dem Betreff: „Europawahl 2024 Mitbenutzung Kurierweg“). Das Deutsche Generalkonsulat Bangalore legt die Sendungen zur Abholung durch die Wahlberechtigten bereit.
  3. Die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen nach Deutschland kann ebenfalls auf Wunsch über den amtlichen Kurierweg abgewickelt werden. Hierzu müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen spätestens am Dienstag, 28. Mai 2024, im Deutschen Generalkonsulat Bangalore eingegangen sein.

Bitte beachten Sie:

Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als der gewöhnliche Postweg. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten.

Bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.

Bei der Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs erklären Sie sich mit diesem Haftungsausschluss einverstanden.


Weitere Auskünfte erteilt das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Bangalore auf seiner Internetseite.


Bangalore, 07.03.2024, Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Bangalore

Adresse: 2nd & 3rd Floor, „Cash Pharmacy Building“, Corner St. Marks & Residency Road, Bangalore 560025.

Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 - 15.00 Uhr

Weiterführende Links

Merkblatt zur Teilnahme an der Europawahl

Webseite der Bundeswahlleiterin

nach oben